Menschen aus dem Hochstift, die ihre Garten-Hecken und Sträucher noch nicht auf Vordermann gebracht haben – bekommen jetzt doch noch ein paar Tage mehr dafür Zeit: Das Fristende für Schnittarbeiten wurde vom NRW-Umweltministerium wegen der kalten Witterung dieses Jahr um zwei Wochen auf den 15. März verlängert. Bäume in Privatgärten dürfen übrigens laut neuem Erlass generell ohne Genehmigung gefällt werden, so lange sich darin keine Nester befinden.