Wer mit einem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf auch leicht angetrunken fahren: Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Paderborner Landgerichts aufgehoben. Das hatte einen betrunkenen Pedelec-Fahrer zu einer Geldbuße von 750 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Er hatte 0,5 Promille Alkohol im Blut. Das OLG Hamm entschied jetzt: Fahrräder mit Elektroantrieb sind kein Kraftfahrzeug – die Promillegrenze gilt also nicht.