Der Gaspreis-Prozess ist ein weiteres Mal verschoben worden. Am 12. Juni soll sich entscheiden, ob die Klage des Paderborner Energieversorgers Eon Westfalen Weser abgewiesen wird oder die Verweigerer das bisher einbehaltene Geld zahlen müssen. Nach Angaben von EWW ist der Verteidiger der Verweigerer Schuld an der erneuten Vertagung, weil er einen erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. Der Anwalt sagte zu Radio Hochstift, das sei nötig gewesen, um seinen Mandanten hohe Prozesskosten zu ersparen. Im Gaspreis-Prozess klagt Eon gegen 15 Kunden, die sich weigern, eine Erhöhung aus dem Jahr 2004 zu zahlen.