Allen Azubis in der Gastronomie im Hochstift steht ein Weihnachtsgeld zu. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin. Rechtlich habe jeder Lehrling in der Restaurantküche oder an der Hotelrezeption Anspruch auf einen Jahres-Nachschlag. Und zwar in Höhe der Hälfte der Azubivergütung. Die NGG macht darauf aufmerksam, weil sich angeblich immer wieder Betriebe um die Sonderzahlung zum Jahresende drücken.