Ein mutmaßlicher Gefährder aus Altenbeken darf in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Richter glauben, dass von dem Altenbekener eine terroristische Gefahr ausgeht.
Die Abschiebung des 21-Jährigen Türken aus Altenbeken ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Die Türkei muss zusichern, dass er in ein Gefängnis mit europäischen Standards kommt – und die Haftbedingungen müssen überprüfbar sein. Wenn das der Fall ist, würde das Landgericht Dortmund den Prozess gegen den jungen Mann einstellen. Dort muss sich der 21-Jährige verantworten, weil er versucht haben soll, sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Diesen Vorwurf weist er nach Informationen der Zeitung zurück. Angeblich sei er nur nach Kairo geflogen, um dort in eine Koranschule zu gehen. In seinem Koffer wurde laut Anklage allerdings Kleidung mit IS-Symbolen gefunden.