Das Paderborner Landgericht hat einen 63-jährigen Paderborner wegen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht kam heraus, dass sich der Angeklagte offenbar über Jahrzehnte hinweg regelmäßig an der heute 42-Jährigen vergangen hat. Weil viele Taten verjährt sind und sich das Opfer an vieles nicht mehr genau erinnern kann, kamen nur vier Vorfälle zur Anklage. Während der Verhandlung wurde deutlich, dass die geistig behinderte Frau mehrfach erfolglos versucht hatte, sich jemandem anzuvertrauen.