Im sogenannten Briefpannen-Skandal von Altenbeken wird die Gemeinde gegen das Urteil des Paderborner Arbeitsgerichts Berufung einlegen. Anfang des Monats hatten die Richter die Schadenersatz-Klage der Gemeinde abgewiesen.
Altenbekens Bürgermeister Matthias Möllers begründet den Schritt damit, dass er verpflichtet sei, Schaden von der Gemeinde abzuwenden beziehungsweise Ansprüche geltend zu machen. Die Gemeinde fordert mehr als 600.000 Euro von der damaligen Kassenleiterin – dieser Schaden entstand, weil die Frau über Jahre Mahnungen nicht erstellte beziehungsweise nicht verschickte.
Das Gericht hatte erklärt: Die ehemalige Kassenleiterin war unter anderem überlastet. Darum habe sie weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt. Über die Berufung entscheiden muss jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm.