Die Klage mehrerer Gemeinden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz ist abgewiesen worden. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof entschieden – das Gesetz sei verfassungskonform. Unter anderem hatten Beverungen, Brakel, Höxter und Lichtenau geklagt. Sie sahen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt.