Vor dem Paderborner Arbeitsgericht hat sich eine Gemeindereferentin gegen das Erzbistum durchgesetzt. Die 36-jährige lebt nicht in dem Pastoralverbund, den sie betreut. Das Gericht entschied: das ist laut Grundgesetz erlaubt. - Die sogenannte Residenzpflicht ist Teil des kirchlichen Arbeitsvertrages der Gemeindereferentin aus Sande. Sie klagte gegen eine Abmahnung des Erzbistums. Ihr wurde vorgehalten, nicht in der zu betreuenden Gemeinde in Paderborn zu wohnen. Sie lebt stattdessen mit ihrem Mann und den drei Söhnen im sechs Kilometer entfernten Sande. Laut Grundgesetz ist es nicht erlaubt, den Aufenthaltsort vorzuschreiben, so die Paderborner Kammer. Außerdem werden auch die Ehe und das Zusammenleben der Familie durch die Verfassung geschützt. Ob das Paderborner Erzbistum das Urteil annimmt oder in Revison geht, ist noch unklar.