Die Ablehnung eines muslimischen Jungen an der katholischen Bonifatius-Grundschule in Paderborn ist rechtens. Das hat nach dem Verwaltungsgericht Minden jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die Eltern wollten ihren Sohn nicht zum Religionsunterricht und zu Schulgottesdiensten schicken. Daraufhin verweigerte der Schulleiter die Aufnahme des Jungen. Das Urteil des OVG ist nicht anfechtbar.