Radio Hochstift Service
Bei den zurzeit herrschenden frostigen Temperaturen sind nicht nur Straßen teils gefährlich glatt - auch auf Bürgersteigen drohen schmerzhafte Ausrutscher. Laut Straßenreinigungsverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet, Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr frei zu halten. Sollte ein Fußgänger trotzdem stürzen, kann es teuer werden. Muss es aber nicht - sagt Gerhard Peitz vom Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute in Paderborn: