Für die „Pader-Bäckerei“ von Hubertus Groppe aus Paderborn gibt es keine Neuauflage. Der selbst ernannte Priester ist mit seiner Klage gegen den Kreis Paderborn vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert.Groppe wollte erreichen, dass er wieder Brot backen und verkaufen darf.
Das Verwaltungsgericht Minden ist aber zum Ergebnis gekommen, dass der Kreis Paderborn ihm das völlig zu Recht verboten hat. Schließlich habe es gravierende Mängel bei der Hygiene gegeben. Groppe hatte ja mal Produkte wie das Papst Benedikt- und das König-David-Brot unters Volk gebracht. Dafür soll er zum Beispiel den Teig in einer Badewanne angerührt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Groppe müsste aber schwerwiegende Gründe darlegen, um eine Berufung zu erreichen. In Paderborn ist er vor allem deshalb bekannt, weil er sich immer wieder als Priester ausgibt. Die katholische Kirche hatte ihn aber vor sieben Jahren exkommuniziert.