Im Zivilprozess um einen dramatischen Unfall mit einem Heißluftballon ist jetzt ein sogenanntes Unfallrekonstruktionsgutachten vorgestellt worden. Ein Mann aus Salzkotten erlitt bei dem Unfall eine Querschnittslähmung. Dem Gutachten nach hat es weder Planungsfehler vom Veranstalter, noch Pilotenfehler bei der Landung gegeben.
Die Frau des damals verunglückten Salzkotteners kann nach Einschätzung ihres Anwalts deswegen nur mit 139.000 Euro rechnen. So viel wird nach der sogenannten verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung gezahlt, wenn kein Schuldiger gefunden werden kann. Das Urteil soll am 27. Juni fallen – möglicherweise geht die Klägerin dann in Revision. Ihr Mann war nach dem Unfall gelähmt. Die Lähmung führte zu einem Zwerchfell-Hochstand und dieser wiederum zu einer vergrößerten Herzkammer. Der 75-Jährige starb schließlich an einem Herzinfarkt. Laut Gutachten würde er ohne den Unfall heute mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ noch leben.