Der sogenannte "Hafenmord" von Holzminden ist juristisch endgültig als Totschlag bewertet worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Hildesheimer Landgerichts bestätigt. Der Angeklagte muss für acht Jahre hinter Gitter. Die Eltern der getöteten Frau hatten Revision eingelegt. Der Täter hatte die 33-Jährige vor rund einem Jahr am Holzmindener Hafen erstochen. Die beiden hatten sich erst kurz zuvor in einer Kneipe kennengelernt und waren dann aus ungeklärter Ursache in Streit geraten.