Wegen sexueller Nötigung muss ein Beverunger für 1 Jahr und 9 Monate ins Gefängnis. Das Paderborner Landgericht verurteilte den 42jährigen nicht auf Bewährung, weil er eine lange Vorstrafenliste hat. Der Mann bedrängte im Juli nach einer Kneipentour eine Bekannte. Zum Geschlechtsverkehr kam es aber nicht. Nachbarn hörten damals die Hilfeschreie des Opfers hörten und hämmerten dann die Tür. Der Beverunger floh nach der Tat durch ein Fenster aus seiner Wohnung.