Ein Urteil des Paderborner Amtsgerichts stellt die Haftbedingungen in der JVA Büren in Frage. Die Richter haben entschieden, dass die Inhaftierung eines Mannes in der Abschiebehaftanstalt gegen eine EU-Richtlinie verstößt. Demnach müssen illegale Flüchtline örtlich getrennt von normalen Strafgefangenen untergebracht werden. Das ist aus Sicht der Paderborner Richter in Büren nicht der Fall, obwohl es dort zwei separate Hafthäuser gibt.