Ein verschlossener Briefkasten ist einem Mann aus Bad Driburg zum Verhängnis geworden. Der 24-Jährige muss wegen Körperverletzung und Drogenhandels ins Gefängnis. Gegen den per Post zugestellten Gerichtsbeschluss legte er zu spät Beschwerde ein. Er erklärte das damit, dass seine Frau ihn kurzzeitig verlassen und den Schlüssel für den Briefkasten mitgenommen hatte. Das Oberlandesgericht hat seine Beschwerde jetzt abgelehnt. Demnach hätte der Bad Driburger sich anderweitig Zugang zum Briefkasten verschaffen können.