Die Justizvollzugsanstalt in Büren steht vor weitreichenden Veränderungen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Die Praxis in Büren-Stöckerbusch verstößt damit gegen EU-Richtlinien. Da waren ja sowohl Menschen untergebracht, die auf ihre Abschiebung warten – als auch Strafgefangene. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass das so künftig nicht mehr geht. Was das jetzt für die Anstalt in Büren bedeutet – ist noch völlig unklar. Ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf sagte, dass eine Schließung nicht zur Debatte stehe – dafür sei der Standort Büren zu wichtig. Man müsse jetzt zusammen mit dem Innenministerium überlegen, wie es weiter geht – und wie schnell eine Lösung her muss: Ob dort eben nur noch Strafgefangene oder nur noch Abschiebehäftlinge untergebracht werden. Was durchaus möglich ist – das ist, dass Mitarbeiter aus Büren in andere Einrichtungen versetzt werden müssen.