Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein junger Mann aus Paderborn für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Paderborner Landgericht verurteilte den 21-Jährigen, weil er im September einem am Boden liegenden Jugendlichen gegen den Kopf getreten hatte. Dass das 19-jährige Opfer keine bleibenden Schäden erlitt, war aus Sicht einer Rechtsmedizinerin reines Glück. Von einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags sahen die Richter ab, weil der Paderborner damals betrunken war und offenbar die möglichen Folgen seiner Tat nicht abschätzen konnte.