Im Prozess um eines der brutalsten Gewaltverbrechen der vergangenen Jahre im Hochstift ist am frühen Nachmittag das Urteil gefallen. Der Täter muss wegen Totschlags für zehn Jahre ins Gefängnis – Mord konnte ihm für die Tat in Lichtenau-Blankenrode nicht nachgewiesen werden. Unter anderem deshalb, weil es keine Beweise für das Mordmerkmal Grausamkeit gab. Unklar bleibt zum Beispiel, wann der Getötete bewusstlos wurde. Der Täter hatte ja 2011 den Kopf des späteren Opfers mit mindestens zehn Hammerschlägen total zerstört. Der Getötete blutete aus, starb also nicht an Organversagen. Die Frau des Opfers muss für vier Jahre wegen Strafvereitelung hinter Gitter. Sie hatte nach der Tat in Lichtenau-Blankenrode mitgeholfen, Spuren zu beseitigen. Außerdem meldete sie ihren Mann als vermisst, so dass der Täter reichlich Zeit hatte, in sein Heimatland Polen zu fliehen. Das Urteil nahmen beide vor Gericht übrigens völlig teilnahmslos hin.