Am Verwaltungsgericht Minden geht es heute (Beginn 10.45 Uhr) um die Klage eines Handwerksmeisters aus Delbrück. Er wehrt sich gegen die drohende Löschung aus der Handwerksrolle. Der Knackpunkt ist der Wohnort des Mannes, nämlich Ibiza...
Um einen zulassungspflichtigen Betrieb führen zu dürfen, ist der Eintrag in die Handwerksrolle nötig. Das soll die Kunden vor Pfusch schützen. Eine wichtige Voraussetzung erfüllt der klagende Handwerker – er ist nämlich Meister.
Eine andere dagegen möglicherweise nicht: Der Chef der Gas- und Wasserinstallationsfirma aus Delbrück lebt seit einiger Zeit nur noch auf der spanischen Insel Ibiza. Damit verstößt er nach Meinung der Handwerkskammer OWL gegen die Präsenzpflicht. Er könne den Betrieb nicht ausreichend überwachen.
Das sieht der Delbrücker anders: seine Firma übernehme inzwischen vor allem Hausmeistertätigkeiten. Das könne sein Geselle auch ohne Aufsicht gut erledigen.