Eine Blasenschwäche ist kein Grund zum Rasen. Das hat das Landgericht Paderborn in einem Revisionsprozess entschieden. Deshalb bleibt es bei der Strafe für einen geblitzten Rechtsanwalt.
Im Februar hat ein mobiler Blitzer den Mann auf der B68 bei Lichtenau erwischt: Mit knapp 30 Sachen zu viel auf dem Tacho. Die Quittung: 80 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Das wollte der Anwalt aber nicht akzeptieren und klagte gegen den Strafbefehl.
Er habe vor der Fahrt drei Tassen Kaffee getrunken. Auf der Fahrt nach Paderborn habe er dann Gas gegeben, weil er dringend eine Toilette an einer Tankstelle bei Lichtenau brauchte. – Der Richter liess das in der Verhandlung aber nicht gelten. Die B68 sei kein geschlossener Raum, aus dem man nicht heraus komme. An der Strecke gebe es reichlich Möglichkeiten, rechts ranzufahren.