Die Blasenschwäche eines Autofahrers beschäftigt jetzt erneut das Amtsgericht Paderborn. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Fall an die Paderborner Richter zurückverwiesen. Es geht um einen Paderborner, der geblitzt wurde.
Im Februar war der 62-Jährige unterwegs auf der B68. Und das fast 30 km/h zu schnell. Seine eher kuriose Begründung: Er habe während der Fahrt auf einmal „starken, schmerzhaften Harndrang verspürt“. Er sei nur noch darauf fokussiert gewesen, rechts ran fahren zu können. Für das Paderborner Amtsgericht war das kein Grund, ihn davon kommen zu lassen. Der Paderborner sollte ein Bußgeld zahlen und einen Monat seinen Führerschein abgeben. Dagegen ging der 62-Jährige in Berufung, und das OLG Hamm verweist jetzt darauf: In einem solchen Fall ist eine Einzelfallprüfung notwendig – die habe das Paderborner Amtsgericht nicht ausreichend dargelegt.