Die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 müssen ihre Kapitalerträge angeben. Darauf machen die beiden ARGEn in Höxter und Paderborn aufmerksam. Bei der Gewährung von Arbeitslosengeld 2 würden neben dem Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Empfänger berücksichtigt. Dazu gehören auch die Zinsen eines Sparbuches, Gewinnauschüttungen und Dividenden aus Wertpapieren. Wer sie nicht meldet, riskiert eine Geldbuße.