Dürfen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Einer der Kläger ist eine Brüterei aus dem Kreis Paderborn.
Der Geflügelzüchter will einen Erlass von NRW-Umweltminister Remmel aus dem Jahre 2013 stoppen. Remmel hatte per Gesetz das umstrittene Töten der Eintagsküken verboten. Diese Order von oben setzte der Kreis Paderborn entsprechend um und findet sich deshalb zum zweiten Mal mit der Brüterei vor Gericht wieder.
In erster Instanz haben die Verwaltungsrichter zugunsten der Geflügelzüchter entschieden. Soll heißen: die männlichen Küken dürfen weiterhin geschreddert oder vergast werden. Sie sind für die Unternehmen wertlos, weil sie keine Eier legen und kaum Fleisch ansetzen. Seit Jahren laufen Tierschützer dagegen Sturm.