Aus Angst vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe erlässt das Land NRW eine Stallpflicht für Geflügel. Allerdings soll die nur in Risikoregionen mit durchziehenden Wildvögeln gelten. Ob das Hochstift dazu zählt, entscheidet sich heute.
Unter anderem könnte das Steinhorster Becken in Delbrück laut einer Experten-Einschätzung zu den Risikogebieten zählen. Das berichtet eine Zeitung. Sollte die Stallpflicht auch das Hochstift treffen, wären davon im Kreis Paderborn drei Millionen und im Kreis Höxter 800.000 Tiere betroffen.
Großbetriebe hätten damit weniger Probleme, während kleineren Bauernhöfen oft die Kapazitäten fehlen. Im Fall einer Stallpflicht sollten aber auch die sich unbedingt beim Kreisveterinärmat melden. Im Ernstfall würden Ihnen sonst Schäden nicht ersetzt. Die Anordnung des Landes NRW ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit sich das in Mecklenburg-Vorpommern aufgetretene Vogelgrippe-Virus nicht weiter verbreitet.