Das Amtsgericht Paderborn stellt erneut die Justizvollzugsanstalt Büren-Stöckerbusch als Abschiebegefängnis in Frage. Zum dritten Mal hat das Gericht entschieden, dass dort eigentlich keine Ausländer inhaftiert werden dürften. Der Grund: Laut einer EU-Richtlinie müssten abgelehnte Asylbewerber in separaten Gefängnissen untergebracht werden. Ausländerbehörden, das NRW-Justizministerium und andere Gerichte sehen das allerdings anders.