Ein Gynäkologe muss einem behinderten Mädchen aus Bad Driburg eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und den Rechtsstreit laut einem Zeitungsbericht nach zwölf Jahren beendet.
Laut Urteil hat der Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen - und damit sei er verantwortlich für die schwere Hirnschädigung des Mädchens. Mitte 2006 kam es Stunden nach der Geburt im Bad Driburger St. Josefs-Hospital zu Komplikationen, der Säugling musste wiederbelebt werden. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Gynäkologe sofort eine Blutuntersuchung machen müssen. Das tat er aber nicht, und laut mehreren Gutachten wurde so eine hormonbedingte Unterzuckerung des Mädchens nicht erkannt. Diese führte zu den irreversiblen Hirnschäden. Die heute 12-Jährige ist ein Pflegefall. Neben dem Schmerzensgeld muss der Arzt auch für alle Kosten aufkommen, die dem Kind im Laufe seines Lebens durch die Behinderung entstehen.