Kurz nach Eröffnung des Revisionsprozesses im Fall des Scheunenmord von Büren-Brenken drohte der Verhandlung der Abbruch. Die Verteidigung mahnte einen prozessualen Fehler an. Später zog sie den Antrag auf Unterbrechung wieder zurück. Der Scheunenmord aus dem Jahr 2014 muss neu verhandelt werden, weil der BGH das erste Urteil kassiert hat. Der heute 21-jährige Angeklagte aus Geseke war zu achteinhalb Jahre Haft verurteilt worden, weil er seinem besten Freund die Kehle durchgeschnitten hat. Für den BGH war das ein „Heimtückemord“ und nicht nur Totschlag, wie das Landgericht damals urteilte.