Der Ex-Besitzer des sogenannten Horror-Hauses in Höxter-Bosseborn hat eine etwas mildere Haftstrafe erwirkt. Das Paderborner Landgericht hat sie um ein halbes Jahr verkürzt. Der 52-Jährige hatte in dem Haus ja zusammen mit Komplizen eine Marihuana-Plantage betrieben.
Dafür ist er jetzt zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Anders als im ersten Prozess haben die Paderborner Richter diesmal berücksichtigt, dass das Haus in Höxter-Bosseborn eingezogen wurde und der Angeklagte dadurch wirtschaftlich geschädigt wurde. Die Tatsache, dass das Gebäude aufgrund seiner Vorgeschichte eigentlich nix mehr wert ist, spielte für das Gericht dabei keine Rolle. Gutachter schätzen den Marktwert der heruntergekommenen Immobilie auf maximal 1.000 Euro.
In dem Haus waren ja zunächst zwei Frauen zu Tode gefoltert worden. Der spätere Besitzer ließ dann dort Marihuana anbauen. Auch die Haftstrafe gegen eine Komplizin wurde jetzt auf drei Jahre verkürzt.