EXKLUSIV Der Prozess um eine Drogenplantage im sogenannten Horror-Haus von Höxter-Bosseborn wird teilweise neu aufgelegt. Der Bundesgerichtshof hat der Revision von zwei Beschuldigten stattgegeben und damit die Urteile des Paderborner Landgerichts kassiert. Das betrifft unter anderem den Besitzer des Hauses.
Der war in erster Instanz zu fast acht Jahren Haft verurteilt worden, außerdem wollte die Staatsanwaltschaft das Haus einziehen. Der Bundesgerichtshof stellt dazu jetzt fest: Durch den Verlust des Hauses in Höxter-Bosseborn entstünde dem Beschuldigten ein erheblicher Nachteil, der zu einer Strafmilderung hätte führen müssen. Der BGH verfügte deshalb auch, dass das Haus bis auf weiteres im Besitz des Beschuldigten bleibt. Der Bundesgerichtshof hob außerdem das Urteil gegen eine Frau auf, die Pflanzen in der Drogenplantage gepflegt hatte. In ihrem Fall seien nicht alle Möglichkeiten einer Strafmilderung geprüft worden. Beide Fälle werden demnächst erneut vorm Paderborner Landgericht verhandelt.