Die Paderborner Staatsanwaltschaft wird das sogenannte Horrorhaus von Höxter-Bosseborn nicht in naher Zukunft versteigern können. Zunächst muss das Urteil gegen den bisherigen Besitzer rechtskräftig sein. Der Schotte aus Marienmünster-Bredenborn hat gegen seine Verurteilung Einspruch eingelegt. Darüber muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, geht das Horrorhaus endgültig in den Besitz der Staatsanwaltschaft über. Dann wird es versteigert oder verkauft.