Ein Paderborner Inkassounternehmen hat im Streit um eine Umbenennung eine weitere gerichtliche Abfuhr bekommen. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Paderborner Amtsgerichts bestätigt. Demnach darf sich das Unternehmen nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen darf, weil das irreführend sei. Laut Urteil würde die Inkasso-Firma zum Beispiel mit dem Begriff Vorsorge suggerieren, in der Gesundheitsbranche tätig zu sein.