Im Streit über die Kosten für die Inklusion haben sich fünf Hochstift-Städte nicht gegen das Land durchsetzen können. Paderborn, Höxter, Bad Lippspringe, Brakel und Willebadessen waren zusammen mit 47 anderen Kommunen aus NRW vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Der erklärte heute die Klage für unzulässig, weil sie sich gegen das falsche Gesetz richte. Die Kommunen wollen mehr Geld für das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern.