Mehrere Tausend Euro soll ein Mann an das Paderborner Jobcenter zurückzahlen, weil er 2014 für syrische Flüchtlinge gebürgt hatte. Die Syrer wurden aber als Asylbewerber anerkannt und bekamen Geld aus der Staatskasse. Diese über 5.000 Euro will das Jobcenter von dem Bürger wieder haben. Dagegen hatte er geklagt, jetzt entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster. In erster Instanz hatte der Mann am Verwaltungsgericht in Minden Recht bekommen.