Im Kreis Paderborn werden noch Menschen gesucht, die zusammen mit einem Richter Urteile im Namen des Volkes sprechen wollen. Jeder über 25jährige kann sich bei der Kreisverwaltung bewerben, wenn er oder sie in Jugendstrafangelegenheiten miturteilen möchte. Voraussetzungen sind: Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung. Die Amtszeit der Schöffen beginnt im Jahr 2009 und läuft vier Jahre.