Die Abschiebehäftlinge müssen aus der JVA Büren ausziehen. Das Innenministerium zieht die Konsequenzen aus einem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach verstößt die Unterbringung von Abschiebehäftlingen zusammen mit normalen Strafgefangenen gegen Europarecht. Geklagt hatte ein in Büren inhaftierter Türke. Die rund 20 betroffenen Abschiebehäftlinge von dort werden jetzt in eine Anstalt in Berlin gebracht. Sieben weitere wurden freigelassen.