Ein Kälbermäster aus dem Kreis Paderborn darf seine Tiere auf Spaltenböden aus Bongossi-Hartholz halten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Berufungsverfahren eine Anordnung der Kreisverwaltung aufgehoben und dem Landwirt Recht gegeben.
Der Kreis Paderborn hatte von dem Landwirt Ende 2010 verlangt, seine Kälber auf bequemen, verformbaren Liegeflächen zu halten, die sich den Körperkonturen anpassen. Außerdem sollte der Mäster gewährleisten, dass von seinen harten Spaltenböden keine Verletzungsgefahr für die Kälber ausgeht. Er sollte den Boden trittsicher und rutschfest machen. Gegen diese Anordnung klagte der Landwirt. Nachdem das Verwaltungsgericht Minden zu seinen Gunsten entschieden hatte, ging der Kreis Paderborn in Berufung. Jetzt hat das OVG in Münster das Urteil bestätigt. Die Anordnung des Kreises sei unverhältnismäßig.