Im Kampf gegen die geplanten Kampfdörfer in der Senne hat der Naturschutzbund NRW eine Schlappe erlitten. Seine Klage gegen die Baugenehmigung des Kreises Gütersloh wurde am Verwaltungsgericht Minden abgelehnt. Die Richter konnte keine Mängel in der Umweltverträglichkeitsprüfung feststellen. Ausserdem machten sie deutlich, dass die Umwelt-Beeinträchtigungen durch den Bau der Kampfdörfer in der Senne kaum nennenswert sind, da nur 0,1 Prozent der Gesamtfläche betroffen seien.