Im Mordfall Lübcke ist jetzt klar, warum der mitbeschuldigte Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Der Bundesgerichtshof hat Zweifel, in welchem Ausmaß er in die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten im vergangenen Juni verstrickt sein könnte.
Der BGH sieht bei dem 64-Jährigen keinen dringenden Tatverdacht und auch keine Fluchtgefahr. Ob der Mann aus Borgentreich-Natzungen trotzdem wegen Beihilfe angeklagt wird, ist unklar. Elmar J. soll dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben.
Die große Frage ist, inwieweit er damals wissen konnte, was der Käufer damit vorhatte. Zum Einen liegen zwischen dem Verkauf und dem Mord an dem CDU-Politiker gut zweieinhalb Jahre. Zum Anderen habe der Natzunger dem Hauptbeschuldigten zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen verkauft. Bei den Geschäften sei es nie gezielt darum gegangen, ob sich eine Waffe gut für ein Verbrechen eignen würde.