Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage eines Pfarrers aus Borgentreich abgewiesen. Er hatte vom Staat mehr Geld für seine Arbeit als Seelsorger bei der Marine gefordert. Bei seiner Tätigkeit auf den Schiffen hatte er auch Bereitschaftsdienst geleistet. Laut Gesetz hätte er für eine zusätzliche Bezahlung sagen müssen, in welcher Zeit er genau auf Abruf gearbeitet hat. Das konnte er nicht.