Der Paderborner Karnevalsverein „Drei Hasen“ bekommt keinen vom Gericht bestellten Notvorstand. Das Amtsgericht Paderborn wies den Antrag eines Vorstandsmitglieds zurück. Begründung: Der Verein habe einen geschäftsführenden Vorstand, interne Differenzen könnten nicht durch eine gerichtliche Notbestellung beseitigt werden. Beim „Drei Hasen“-Verein in Paderborn kriselt es seit Monaten. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs.