Die Naturschützer vom NABU können einen ersten Erfolg gegen das Sammeln von Gänseeiern im Steinhorster Becken verbuchen. Das Verwaltungsgericht Minden hat einen sogenannten Hängebeschluß erlassen, durch den die Aktion in dem Naturschutzgebiet bei Delbrück nicht ohne vorherige richterliche Überprüfung erlaubt ist. Der NABU hatte in Minden einen Eilantrag gestellt, weil das Sammeln schon morgen beginnen soll. Eine Arbeitsgemeinschaft will im Steinhorster Becken hunderte Eier von Grau-, Kanada- und Nilgänsen aus den Nestern nehmen, offiziell zu Forschungszwecken. Durch den Hängebeschluß ist allerdings noch nichts über Recht oder Unrecht des Einsammelns gesagt.