Nach fast fünf Jahren ist der Rechtsstreit um einen Schweinebiss vorbei. Die Eltern eines Schülers aus Paderborn wollten mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld, nachdem ihr Sohn im Juni 2008 im Freilichtmuseum Detmold verletzt worden war. Ein Schwein hatte den damals Achtjährigen in die Hand gebissen, als er es streicheln wollte. Nach ihrer Ansicht reichten der vorhandene Zaun an der Weide und das Schild am Eingang des Museums nicht aus. Das sah das Amtsgericht Detmold anders. Ihre Berufung zogen die Eltern zurück, weil ihre Chancen vor der nächsten Instanz als gering eingestuft wurden.