Bäcker und Fleischer dürfen am Pfingstmontag nicht öffnen. Darauf macht die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe aufmerksam. Der Landtag hatte im April ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das am Samstag in Kraft tritt. Demnach dürfen Bäckereien und Fleischereien zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten nur am jeweils ersten Feiertag öffnen. Sonst droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.