Im Gerichtsstreit um die Arbeitszeiten der Siebrecht-Mitarbeiter sind die Fronten weiter verhärtet. Entgegen der richterlichen Empfehlung ist die Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten NGG heute vor dem Paderborner Arbeitsgericht bei ihren Forderungen geblieben. Eine Vertreterin beantragte mündlich, die Anhebung der Arbeitszeiten von 38,5 auf 42 Stunden ohne Lohnausgleich rückgängig zu machen. Auf Wunsch des Siebrecht-Anwaltes muss der Antrag in einer Woche noch einmal schriftlich eingereicht werden. Friedrich Meyer sagte zu Radio Hochstift: