Die Paderborner Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zum Urteil im Hövelhofer Säureprozess zurückgezogen. Das hat sie auf Radio Hochstift-Anfrage bestätigt. Der Richterspruch gegen den Säureattentäter sei nicht anfechtbar. Mitte März war der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich eine 3 Jahre höhere Strafe. Der Täter hatte seine Ex-Freundin mit stark ätzender Säure schwer verletzt.