Nach 25 Jahren haben Patienten in der forensischen Klinik in Lippstadt-Eickelborn wieder ohne Begleitung Ausgang. Das Oberlandesgericht hat einen Beschluss des Paderborner Landgerichts gekippt und damit eine Sonderregelung für Sexualstraftäter aufgehoben. Geklagt hatte ein 55-jähriger Vergewaltiger, der als Wiedereingliederung ein Praktikum in einer Firma machen wollte. Die Klinik hatte das mit dem Verweis auf die Sonderregelung abgelehnt – das wurde vom Paderborner Landgericht bestätigt. Die Richter am OLG entschieden jetzt anders.