Das Amtsgericht Paderborn hat ein Verfahren wegen einer ungewöhnlichen Unfallflucht eingestellt. Ende September war ein Mann mit seinem Rad auf das Heck eines stehenden Autos geprallt. Die Scheibe zersplitterte, am Wagen entstanden etliche Kratzer und Beulen. Der 37-jährige Radfahrer flüchtete, weil er wegen seiner Entzugserscheinungen zum Arzt wollte. Dabei ließ er aber einen Fahrradkorb mit persönlichen Sachen zurück. Weil der Angeklagte in seiner Intelligenz stark eingeschränkt ist und unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, sprach das Gericht kein Urteil.