Wenn Sie in Paderborn an kleinen Stichwegen oder Sackgassen wohnen, dann können Sie von der Stadt nicht zum Straßenreinigen verpflichtet werden. Mit ihrer Klage haben einige Bürger vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Demnach geht aus der Satzung der Stadt nicht eindeutig hervor, welche Anwohner an Wegen mit mehr als zwei Straßenseiten fürs Saubermachen zuständig sind - also zum Beispiel in Sackgassen mit Kopfenden. Das Urteil könnte auch in anderen Kommunen für Ärger sorgen – denn laut eines Sprechers hat die Stadt Paderborn eine alte Mustersatzung des NRW-Städte- und Gemeindebundes übernommen.